§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Bessel-Ruder-Club e. V. und hat seinen Sitz in Minden. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er ist hervorgegangen aus dem am 19. Oktober 1957 gegründeten „Verein der Förderer des Schülerruderns am Staatl. Besselgymnasium Minden e. V.“, als dessen Rechtsnachfolger er auftritt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zwecke und Ziele
Zweck des Vereins ist die Pflege des Rudersports in enger Verbindung mit den Ruderriegen des Besselgymnasiums und des Herder-Gymnasiums, deren schulische Selbständigkeit nicht berührt wird.
Diese Ziele werden erstrebt durch
- Unterhaltung eines Bootshauses,
- Schaffung und Pflege eines Bootsparks über das schuleigene Inventar hinaus,
- Sicherung eines ausreichenden Übungsbetriebes,
- Pflege und Förderung des Wanderruderns,
- sowie des Rennruderns, wobei das Ziel der Vereinsarbeit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Breiten- und Leistungssport ist,
- Durchführung von Schüler- und Jugendregatten und
- Pflege sportlicher Kameradschaft und Geselligkeit.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§3 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein ist nicht von politischen, rassischen, weltanschaulichen oder konfessionellen Gesichtspunkten abhängig.
Der Verein besteht aus Ehrenmitgliedern, ordentlichen Mitgliedern, jugendlichen Mitgliedern und fördernden Mitgliedern. Zu Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung Personen wählen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben; unter diesen Voraussetzungen kann ein ehemaliger Vorsitzender zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Ehrenmitglieder haben alle Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie sind zu Beitragszahlungen nicht verpflichtet.
Jugendliches Mitglied ist, wer am Beginn des laufenden Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Ruderriegen des Besselgymnasiums und des Herder-Gymnasiums sind der Jugendabteilung des Vereins angeschlossen. Im Rahmen ihrer Betätigung als Sportarbeitsgemeinschaften führen sie ihren schulischen Ruderbetrieb durch innerhalb der zwischen Verein und Schulträger geschlossenen Verträge.
Fördernde Mitglieder betätigen sich nicht als aktive Ruderer, sondern wollen den Rudersport im Sinne der Ziele des Vereins unterstützen.
§4 Aufnahme
Für die Aufnahme in den Verein ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, dem bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter schriftlich zustimmen müssen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, soweit seine Mitglieder Vereinsmitglied sind.
§5 Beendigung der Mitgliedschaft
- Tod,
- schriftliche Austrittserklärung, die nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres zulässig ist,
- durch Ausschluß, über den der Gesamtvorstand nach vorheriger Anhörung des Betroffenen entscheidet. Voraussetzung für einen Ausschluß ist, daß ein Mitglied unehrenhafte Handlungen begangen, das Ansehen oder die Interessen des Vereins geschädigt oder die ihm als Mitglied obliegenden Pflichten grob verletzt hat,
- durch Streichung, die durch den geschäftsführenden Vorstand erfolgen kann, wenn ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung den Beitrag nicht zahlt.
§6 Rechte und Pflichten
Stimmberechtigt sind alle ordentlichen und fördernden Mitglieder sowie die von der Jugendabteilung gewählten vier Vertreter.
Im übrigen bestimmen sich die Rechte und Pflichten der Mitglieder nach dem Zweck des Vereins und den zur Erfüllung dieses Zweckes erlassenen besonderen Ordnungen.
§7 Mitgliederversammlung
In der ersten Hälfte des Geschäftsjahres findet die Jahreshauptversammlung statt, zu der die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung spätestens zwei Wochen vorher schriftlich einzuladen sind. Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden.
In der Tagesordnung der Jahreshauptversammlung müssen enthalten sein:
- Berichte des Vorsitzenden und des Geschäftsführers
- Kassenprüfungsbericht und Entlastung des Vorstandes
- Anträge
- Verschiedenes.
Die Mitgliederversammlung beschließt über Wahl und Entlastung des Vorstandes, Wahl von Kassenprüfern und Ehrenmitgliedern, Satzungsänderungen und eine etwaige Auflösung des Vereins.
Zur Beschlußfassung ist die Mehrheit der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder erforderlich, bei Satzungsänderungen deren Dreiviertelmehrheit und bei Änderung des Vereinszwecks oder Vereinsnamens Einstimmigkeit aller Mitglieder. Geheime Abstimmung ist ausgeschlossen.
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist und die Beschlüsse enthalten muß.
§8 Vorstand
Die Angelegenheiten des Vereins werden vom Vorstand verwaltet, der auf die Dauer von 3 Jahren gewählt wird. Er bleibt in jedem Falle so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Dem Gesamtvorstand gehören an:
- Vorsitzender
- Stellvertretender Vorsitzender
- Geschäftsführer
- Kassenwart
- Protektor der Ruderriege des Besselgymnasiums
- Protektor der Ruderriege des Herder-Gymnasiums
- zwei Vertreter der Jugendabteilung
Es können weitere Vorstandsmitglieder gewählt werden. Wählbar sind nur ordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder. Die Jugendabteilung wählt ihre Vertreter in eigener Verantwortung unter Beachtung der Parität der Ruderriegen. Ein Jugendvertreter ist stimmberechtigt; der andere nimmt mit beratender Stimme an Vorstandsitzungen teil. Im Falle der Minderjährigkeit eines Vertreters hängt seine Tätigkeit im Vorstand von einer entsprechenden Vollmacht seiner gesetzlichen Vertreter ab.
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Geschäftsführer und Kassenwart bilden den geschäftsführenden Vorstand (Vorstand im Sinne des § 26 BGB). Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt, dass der Verein durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den Geschäftsführer und bei dessen Verhinderung durch den Kassenwart vertreten wird.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus oder ist es dauernd verhindert, so kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Vertreter bestellen.
Der Vorsitzende beruft den Vorstand nach Bedarf zu Sitzungen ein. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind, und muß einberufen werden, sobald zwei Vorstandsmitglieder es beantragen. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der Erschienenen gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er erläßt insbesondere die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen besonderen Ordnungen.
§9 Haftung
Für Schäden und Verluste seiner Mitglieder haftet der Verein lediglich bis zur Höhe der Leistung der abgeschlossenen Versicherung.
§10 Auflösung
Der Verein kann nur mit Dreiviertelstimmenmehrheit bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder aufgelöst werden. Ist die zum Zwecke der Auflösung einberufene Mitgliederversammlung nicht beschlußfähig, so ist innerhalb von vier Wochen eine weitere Verammlung einzuberufen, die in jedem Falle beschlußfähig ist.
Im Falle der Auflösung des Vereins ist das Vereinsvermögen dem „Förderverein des Besselgymnasiums e. V.“ zu Zwecken des Schülerruderns an dieser Schule zuzuführen.
§11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist Minden.