Wir starten wieder!

Voraussetzungen für die individuelle Nutzung von Einern auf dem Mittellandkanal (MLK) und der Weser unter den Rahmenbedingungen des Bessel-Ruder-Club e. V. Minden

Vorbemerkung:

Ziel ist es, den Mitgliedern des Bessel-Ruder-Club (BRC) das Rudern im Einer auf einer öffentlichen Wasserfläche als Individualsport zu ermöglichen.

Der Rudersport wird auf den Wasserflächen von Weser und Mittellandkanal ausgeübt. Beide Wasserstraßen gelten nicht als Sportstätte.

Die Ruderboote liegen in einer Aufbewahrungsstätte (Bootshallen), die von den anderen Räumen des Bessel-Ruder-Club getrennt ist. Das Betreten der Aufbewahrungsstätte ist nur durch die Hallentore (nicht durch die Haustür) und einzeln bzw. unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m erlaubt, um das Ruderboot auf die Wasserfläche zu bringen und ist damit Voraussetzung, dass die individuelle Sportausübung erfolgen kann.

Der Leitfaden ist ab dem 13.05.2020 bis auf Weiteres gültig. Änderungen beschließt der Vorstand und veröffentlicht diese am Bootshaus und auf der Homepage des Vereins.

Allgemeine Regeln für alle:

  • Sportler/innen und Betreuer/innen dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen, die auf eine Covid19-Infektion hindeuten, das Bootshausgelände nicht betreten, müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und Kontakt zum Hausarzt aufnehmen. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Die bisherigen Kontakte und der Vereinsvorstand sind umgehend zu informieren.
  • Rudern ist nur nach Rücksprache mit den jeweils für die Trainingsgruppe verantwortlichen Trainern möglich, die dies vorher mit dem Vorstand abgesprochen haben. Allgemeiner Ruderbetrieb findet derzeit nicht statt!
  • Es werden in Absprache mit den Trainern Zeiten festgelegt, wer wann rudert.
  • Umkleiden und Duschen erfolgt zu Hause.
  • Vor und nach dem Rudern Hände waschen, bzw. desinfizieren (Wasserhahn in der Bootshalle)
  • Zugang besteht ausschließlich zu den Bootshallen.
  • Alle Sport-, Umkleide-, Duschräume und Toiletten sind gesperrt.
  • Die Abstandsregeln sind einzuhalten. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass sich mehr als zwei Personen auf dem Vereinsgelände und pro Steg aufhalten.
  • Die Rudereinheiten beginnen mit dem Betreten des Bootshausgeländes und enden mit dem Verlassen des Geländes.
  • Alle Fahrten auf MLK und Weser müssen (wie sonst auch), mit Namen in das elektronische Fahrtenbuch eingetragen werden. Die Begleitpersonen sind in der Bemerkungsfeld einzutragen.
  • Skulls werden individuell durch die Trainer zugeteilt.
  • Nach dem Rudern werden die Griffe der Skulls mit Desinfektionsmittel und Einweghandtüchern gereinigt.
  • Da es sich um die Ausübung von Individualsport handelt, muss jedes Boot klar erkennbar für sich rudern.
  • Eine Motorbootbegleitung durch Trainer ist nicht möglich. Die Begleitung auf dem Rad an Land ist insbesondere zur Absicherung der fahrenden Boote erlaubt.
  • Die Einhaltung der Regeln wird von den Trainern und dem Vorstand stichprobenartig kontrolliert. Mit Kontrollen durch das Ordnungsamt der Stadt Minden ist zu rechnen.

Für Rückfragen zu den Regeln und den konkreten Bedingungen stehen wir Euch gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Rudern!

Mit rudersportlichen Grüßen

Euer Vorstand